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Vertrag:
Der rechtskräftige Auftrag kommt mit Eingang der Anzahlung auf meinem Konto oder per Barzahlung zustande. Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.
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Preise – Zahlung – Inkasso – Gültigkeit:
Alle Preise verstehen sich exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer (wenn nötig ist). Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen - schriftlich fixiert - getroffen wurden, gelten die Preise und AGB unserer Liste neusten Datums. Eine Preiserhöhung durch uns ist nichtmöglich. Alle Preise sind Fest. Unerwartete Zwangsarbeit von Kunden ist ausgeschlossen.
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Vergütung:
Das Bruttogehalt beträgt einmalig (am Tag der Hochzeitstag wird die Rechnung nach der Tatsache der Anwesen den Gästen nachgerechnet werden.) Vergütung einmalig 100 Euro (N26, DE20100110012627959344)
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Termine und Gästezahl:
Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 45 Minuten ein. Der Kunde ist Verpflichtet die Gästezahl 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn in cl. Musikern, Küchen- und Servicepersonal telefonisch oder per E-Mail bekannt zu geben. Bei eventuellen Abweichungen wird die tatsächliche Personenzahl berechnet.
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Stornierung:
Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir 60 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 10% 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 25% 7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50% 4 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 75% 2 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 90% des Auftrages Widerrufsrechts: nach Ablauf der Widerrufsfrist gibt uns Recht Vergütung zu behalten. Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor bis zu 100% des Auftrages wertes in Rechnung zu stellen.
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Transportkosten und Haftung:
Wir fahren bis 300 KM um Kreiß von 88213 Ravensburg und wird 1€ =1 KM ein Weg mit berechnet. Ab 200 Personen Fahrgeld wird nicht berechnet. Wir behalten uns vor, Auf- und Abbau, sowie Be- und Entladezeiten nach gesondertem Aufwand zu berechnen.
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Änderungen:
Geringfügige Änderungen in unserem Büffet- und Speisen Angebot können Saison- oder qualitätsbedingt auftreten.
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Mängel & Schadensersatzpflicht:
Bitte überprüfen Sie die Ware bei der Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen Sie diese sofort an. Sollte keine Beanstandung der Ware nach dem Eintreffen stattfinden, gilt der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig. Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder einem leitenden Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Schadens nachgewiesen werden kann. Gibt der Kunde Mietgegenstände nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadensersatz verpflichtet. Ferner muss der Mieter den Mietzins für die Mietgegenstände so lange tragen, bis die beschädigten Mietgegenstände wiederhergestellt sind oder für den entsprechenden Ersatz gesorgt wurde.
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Mietzins – Mieteinheit – Übergabe /Rückgabe:
Alle aufgeführten Mietpreise beziehen sich auf eine Mieteinheit von drei Tagen ohne Sonn- und Feiertage. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten jeweils als ganze Tage. Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt eine Gebühr in voller Höhe zu erheben. Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem Umfang tragen.
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Verwendungszweck:
Der Kunde darf den Mietgegenstand nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort benutzen. Pflichten des Kunden Der Kunde ist, sofern keine Gegenabsprache getroffen wurde, verpflichtet den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern und uns sofort zu informieren, wenn der Gegenstand beschädigt oder reparaturbedürftig ist.
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Zahlungsbedingungen:
Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der im Kostenvoranschlag angegebenen Rechnungssumme. Sollte die tatsächliche Rechnungssumme vom Kostenvoranschlag in seiner Höhe abweichen und diese Abweichung in der Person bzw. im Willen des Kunden begründet sein, so schuldet der Kunde die Zahlung des geänderten Rechnungsbetrages in voller Höhe. Das Catering „LÜX “ ist berechtigt, ein Vorschuss auf die zu erwartenden Kosten zu erheben. Der Kunde verpflichtet sich zur sofortigen Zahlung seiner Schuld nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
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Mahnung:
Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 5,00€ erhoben. Der Verzugszins beträgt 3% über dem Bundesbankdiskontsatz, mindestens aber 6% p. a.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferung, Leistung, Kochservice und Übergabe Partyservice „LÜX “ Ravensburg. § 29 Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts (1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist. (2) Eine Vereinbarung über den Erfüllungsort begründet die Zuständigkeit nur, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.