Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Der rechtskräftige Auftrag kommt mit Eingang der Anzahlung auf meinem Konto oder per Barzahlung zustande.
Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.
Alle Preise verstehen sich exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer (wenn nötig ist).
Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen – schriftlich fixiert – getroffen wurden, gelten die Preise und AGB unserer Liste neusten Datums. Eine Preiserhöhung durch uns ist nichtmöglich. Alle Preise sind Fest. Unerwartete Zwangsarbeit von Kunden ist ausgeschlossen.
Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 45 Minuten ein.
Der Kunde ist Verpflichtet die Gästezahl 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn incl. Musikern, Küchen- und Servicepersonal telefonisch oder per E-Mail bekannt zu geben. Bei eventuellen Abweichungen wird die tatsächliche Personenzahl berechnet.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen nach Bestellung ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Schriftlich mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag rechtszeitig widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Mündliche Beratung gehören dazu.
Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir
30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 10%
14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 25%
7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50%
4 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 75%
2 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 100% des Auftrages
Widerrufsrechts: nach Ablauf der Widerrufsfrist gibt uns Recht Vergütung zu behalten.
Das Bruttogehalt beträgt einmalig (am Tag der Hochzeitstag wird die Rechnung nach der Tatsache der Anwesen den Gästen nachgerechnet werden.)
Einmalige Vergütung für Termin Reservierung beträgt 100 Euro (N26, DE20100110012627959344)
Geringfügige Änderungen in unserem Büffet- und Speisenangebot können Saison- oder qualitätsbedingt auftreten.
Wir fahren bis 300 KM um Kreiß von 88213 Ravensburg und wird 1€ =1 KM ein Weg mit berechnet. Ab 200 Personen Fahrgeld wird nicht berechnet. Wir behalten uns vor, Auf- und Abbau, sowie Be- und Entladezeiten nach gesondertem Aufwand zu berechnen.
Bitte überprüfen Sie die Ware bei der Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen Sie diese sofort an. Sollte keine Beanstandung der Ware nach dem Eintreffen stattfinden, gilt der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig.
Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder einem leitenden Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Schadens nachgewiesen werden kann.
Gibt der Kunde Mietgegenstände nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadensersatz verpflichtet. Ferner muss der Mieter den Mietzins für die Mietgegenstände so lange tragen, bis die beschädigten Mietgegenstände wiederhergestellt sind oder für den entsprechenden Ersatz gesorgt wurde.
Alle aufgeführten Mietpreise beziehen sich auf eine Mieteinheit von drei Tagen ohne Sonn- und Feiertage. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten jeweils als ganze Tage. Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt eine Gebühr in voller Höhe zu erheben.
Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem Umfang tragen.
Der Kunde darf unsere Mietgegenstand nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort benutzen.
Der Kunde ist, sofern keine Gegenabsprache getroffen wurde, verpflichtet den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern und uns sofort zu informieren, wenn der Gegenstand beschädigt oder reparaturbedürftig ist.
Der Kunde verpflichtet sich, den im Kostenvoranschlag angegebenen Betrag gemäß der Rechnung zu zahlen. Sollte die tatsächliche Rechnungssumme vom Kostenvoranschlag in seiner Höhe abweichen und diese Abweichung in der Person bzw. im Willen des Kunden begründet sein, so schuldet der Kunde die Zahlung des geänderten Rechnungsbetrages in voller Höhe.
Der PARTYSERVICE „LÜX“ ist berechtigt, eine Anzahlung auf die zu erwartenden Kosten zu erheben.
Der Kunde verpflichtet sich zur sofortigen Zahlung seiner Schuld nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben. Der Verzugszins beträgt 3 % über dem Leitzins der Bundesbank, jedoch mindestens 6 % pro Jahr.
Erfüllungsort für Lieferung, Leistung, Kochservice und Übergabe trägt Partyservice „LÜX“ Ravensburg/Bavendorf.
§ 29
Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts
(1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.
(2) Eine Vereinbarung über den Erfüllungsort begründet die Zuständigkeit nur, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
